1. August-Feier 2024 Voranzeige
1. August-Feier, Lantsch/Lenz
Der Anlass wird mit Darbietungen der Uniaun da musica Lantsch umrahmt, mit einem ersten Platzkonzert um ca. 18.30 Uhr. Nach witterungsbedingten Möglichkeiten wird ein kleiner Lampionumzug beim Eindunkeln für die Kinder durchgeführt.
Detailinformationen sowie ein Flyer folgen.
Uniaun da musica Lantsch, Langlaufclub Bual und Lantsch/Lenz Tourismus
Feuerwerksverbot
Gemäss revidiertem Polizeigesetz der Gemeinde Lantsch/Lenz, Art. 10 ist jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) im Sinne des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe und das Steigenlassen von Himmelslaternen auf dem Gemeindegebiet verboten. Vom Verbot ausgenommen ist das Abbrennen von Feuerwerk mit geringfügigen Auswirkungen (Lärm, Rauchemissionen etc.) und in kleinen Mengen wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows und dergleichen.
Damit beim Abbrennen von Klein-Feuerwerken keine unnötigen Gefahren entstehen, bitten wir Sie, folgendes zu beachten. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Personen sowie das Abfeuern von Feuerwerkskörpern auf dem Sportplatz im Schulhausareal wie auch auf dem Fussballplatz ist verboten. Wir danken für Ihre Rücksichtnahme und für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Lantsch/Lenz
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- Mehrzweckhalle Lantsch/Lenz