Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

  • Bual Mit Piz Ela Tinzenhorn Piz Mitgel
  • Elisa Gasparin Schiessen
  • Spielplatz
  • Tschividains
  • Steinboecke Am Lenzerhorn 1
  • Lenzerhorn Und Piz Linard
  • Steinbock Am Lenzerhorn
  • Blumenwiese Mit Bergpanorama
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  • Marienkirche
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  • Panorama Gegen Norden
  • Friedhof Mit Eisenkreuzen
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  • Panorama Gegen Suedwesten
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  • Alp Sanaspas Wandern
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  • St Cassian Mit Tinzenhorn Und Piz Mitgel
  • Sommermarkt
  • Saeumer Steinbock
  • Sommermarkt Einheimische Produkte
  • Schulanlage Lantsch Lenz
  • Panorama Von Fluroins
  • Selina Gasparin Rollski Abfahrt
  • Golfplatz
  • Glückliches Kalb
  • Panorama Staudenrahmen
  • Blumentrog
  • Lenzerhorn Mit Berggipfelpanorama

Testamente, Ehe- und Erbverträge

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch verpflichtet die Kantone, eine Behörde für die amtliche Aufbewahrung von letztwilligen Verfügungen (d. h. Testamente und Erbverträge) zu bezeichnen. Ab dem 1. Januar 2011 weist das kantonale Recht diese Aufgabe neu den Gemeinden zu.

Das Kreisamt Belfort hat die bis anhin dort aufbewahrten Dokumente der Einwohnerkontrolle Lantsch/Lenz übergeben. Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Gemeinde Lantsch/Lenz können ab sofort Testamente, Ehe- und Erbverträge bei der Einwohnerkontrolle ins Depot geben.

Entgegennahme/Registrierung

  • Die Dokumente können persönlich oder per Post (eingeschrieben) eingereicht werden. Bei postalischer Zustellung sind die genauen Personalien – inklusive Kontaktdaten – aufzuführen.
  • Notarinnen und Notare haben ebenfalls die Möglichkeit, Dokumente persönlich oder per Post (eingeschrieben) einzureichen.
  • Die Verwaltung stellt eine Empfangs- und Hinterlegungsbescheinigung aus.

Austausch/Abholung

Gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises und des Empfangsscheins kann die Verfasserin oder der Verfasser das Dokument jederzeit zur Änderung, Ergänzung oder Vernichtung wieder abholen. Bei mehreren Verfassern müssen alle anwesend sein oder ihre Zustimmung mittels unterzeichneter Vollmacht bekunden. Das Abholen durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter erfordert eine Vollmacht.

Gebühren

Für Entgegennahme und Registrierung wird eine einmalige Gebühr von Fr. 50.00 erhoben. Der nachträgliche Austausch ist kostenpflichtig und wird mit Fr. 40.00 in Rechnung gestellt.

Wegzug von Lantsch/Lenz

Sollten Sie von Lantsch/Lenz wegziehen, entfällt die Zuständigkeit für die Aufbewahrung Ihrer Verfügungen. Holen Sie deshalb Ihre letztwilligen Verfügungen (auch notarielle Testamente, Ehe-, Erb- oder Erbverzichtsverträge) bei uns ab und deponieren Sie diese bei der zuständigen Behörde an Ihrem neuen Wohnsitz. Nur so ist die Eröffnung der letztwilligen Verfügung gewährleistet.

Todesfall

Im Todesfall wird das Testament dem Regionalgericht Albula in Tiefencastel zur Eröffnung zugestellt.

Informationen

Für genaue Informationen betreffend Erstellung dieser Verträge wenden Sie sich bitte an eine Notarin oder einen Notar.

Lantsch/Lenz ist eine politische Gemeinde in der Region Albula,
im Kanton Graubünden.

Adresse
Canzloia communala Lantsch
Voia Principala 90
7083 Lantsch/Lenz
Verwaltung
081 659 01 01
Fax: 081 659 01 00
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Montag und Donnerstag
14:30 - 17:00 Uhr

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