Todesfall
Was ist zu tun bei einem Todesfall?
Meldung
Jeder Todesfall ist innert 2 Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden. Wir benötigen folgende Angaben:
- Name des Verstorbenen
- Todesdatum
- Todesort
- Falls die Person auf Gemeindegebiet (z.B. zu Hause) gestorben ist, benötigen wir den Todesschein des Arztes sowie das Familienbüchlein (sofern vorhanden). Zudem muss ein separates Formular „Todesanmeldung“ bei uns ausgefüllt werden. Wir leiten die Unterlagen dann umgehend weiter an das zuständige Zivilstandsamt.
- Korrespondenzadresse: Name, Adresse und Telefonnummer des Angehörigen, welcher der Gemeinde gegenüber als Kontaktperson auftritt.
Bestattung
Die Bestattung selber ist mit der Kirchgemeinde zu organisieren:
Kath. Pfarramt Lantsch/Lenz, Pfarrer Ser Zenon Tomporowski, 079 548 80 98
Evang. Kirchgemeinde Lenzerheide/Lai, Pfarrerin Claudia Gabriel, 081 384 32 22
Findet die Bestattung auf dem Friedhof in Lantsch/Lenz statt, ist im Weiteren folgendes mit der Gemeinde zu regeln:
- Datum und Zeitpunkt der Bestattung mitteilen (vorab mit Pfarramt zu koordinieren)
- Bestattungsart: Erd- oder Urnenbestattung mitteilen
- Bei Erdbestattung müssen die Träger durch die Trauerfamilie organisiert werden
- Grabzuteilung erfolgt nach Absprache mit dem Gemeindepräsidenten
- Graböffnung wird mit dem Werkmeister koordiniert
- Bitte denken Sie daran, allfälligen Blumenschmuck rechtzeitig vom bestehenden Grab zu entfernen, sollten Sie es wiederverwenden wollen.
Grabpflege Friedhof Lantsch/Lenz
Die Hinterbliebenen sind verpflichtet, für die Bepflanzung, den gärtnerischen Unterhalt sowie für den ordnungsgemässen Zustand der Grabmäler zu sorgen. Grabbepflanzungen und Unterhalt sind gemäss Regulativ für die Pflege des Friedhofes von Lantsch/Lenz auszuführen.
Die Gemeinde bietet folgende Dienstleistungen an:
- Neugräber werden durch den Friedhofgärtner soweit hergerichtet (Abführen überschüssiger Erde, herrichten Grabhügel, Räumung Kränze etc.), dass sie für eine Neubepflanzung bereit stehen. In der Regel ca. innert 4 Wochen seit der Bestattung (im Winter auch länger). Tarif Pauschal CHF 50 pro Grab.
- Die Grabbepflanzung und –pflege kann der Gemeinde übertragen werden. Kosten CHF 300 pro Jahr. Mindestens 20 Jahre.
- Grabkreuze setzen (Kreuze in Grabsockel befestigen, Kreuze setzen). Kosten nach Aufwand.
740 Friedhof- und Bestattungsverordnung der Gemeinde Lantsch/Lenz
740.1 Gebührenordnung zur Friedhof- und Bestattungsverordnung
741 Regulativ für die Pflege des Friedhofs von Lantsch/Lenz
Testament
Falls ein Testament oder ein Ehe- und Erbvertrag des Verstorbenen bei uns vorliegt, wird dieser dem Regionalgericht Albula in Tiefencastel zur Eröffnung zugestellt.
Todesurkunde
Eine Todesurkunde erhalten Sie beim Zivilstandsamt welcher für den Todesort zuständig ist. Für Personen, welche in Lantsch/Lenz verstorben sind, erhalten Sie die Todesurkunde beim Zivilstandsamt Albula in Tiefencastel.
Erbenbescheinigung
Die Erbenbescheinigung für verstorbene Personen, welche ihren Wohnsitz in Lantsch/Lenz hatten, kann beim Regionalgericht Albula in Tiefencastel beantragt werden.
Checkliste bei Todesfall
Checkliste Todesfall - Hier erhalten Sie hilfreiche Informationen.
Und kommen Sie einmal nicht weiter, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne.