Ablauf Referendumsfrist: 02. August 2021
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist ist die Genehmigung des Gesetzes über den Betrieb des Verteilnetzes und die Energielieferung der Gemeinde Lantsch/Lenz anlässlich der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 in Rechtskraft erwachsen.
Zudem ist nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist die Genehmigung der Kreditbeträge von CHF 700'000 für die Leerrohranlage und CHF 400'000 für den Material-/Lagerraum im Zusammenhang mit der Erweiterung der Rollskibahn anlässlich der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 in Rechtskraft erwachsen.
Lantsch/Lenz, 5. August 2021
Der Gemeindevorstand