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Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Allgemeine Mitteilungen aus der Gemeinde Lantsch/Lenz

Anpassung Gästeabgabe auf 01.11.2015

Geschätzte Damen und Herren der Ferienregion Lenzerheide

Nachdem die beteiligten Gemeinden der Feriendestination Lenzerheide bereits im 2014 und früher eine Anpassung der Gästeabgabe vorgenommen haben, wird die Gemeinde Lantsch/Lenz auf den 1. November 2015 die Gebühren für die Gästeabgabe anpassen. Das Gesetz über die Erhebung der Gäste- und Tourismusförderungsabgabe ist seit 1. Mai 2009 in Kraft und die Gebühren wurden seither nicht erhöht. Die Anpassung erfolgt vor allem auch wegen diversen Verbesserungen der Infrastruktur in der Ferienregion Lenzerheide.

Gästeabgabe (früher Kurtaxe)

Laut Art. 4 unterliegt jeder Gast in der Gemeinde Lantsch/Lenz der Gästeabgabepflicht. Gast im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, welche, ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Lantsch/Lenz übernachtet.

Bei Eigentümer, Nutzniesser und Dauermieter von Ferienwohnungen wird die Gästeabgabe ausschliesslich Pauschal in Rechnung gestellt (s. Art. 8). Auf Gesuch hin können Sie die beschränkte Familienpauschale wählen. 

Bezeichnung

Lantsch/Lenz

Bisher  

Lantsch/Lenz  

Neu   ab 01.11.2015

Art. 7 Bemessung Gästeabgabe
Erwachsene/Jugendliche pro Nacht                                      2.30                      2.60
Massenlager pro Nacht                           1.40                      1.60
Kinder 6 bis 12 Jahr pro Nacht                           1.15                      1.30
Kinder 0 bis 6 Jahr pro Nacht                         Gratis                   Gratis
Art. 10  Angehörigenpauschale nach Anzahl Zimmer
Bis 1 ½ Zimmer                       230.00                  260.00
Bis 2 ½ Zimmer                       303.60                  343.20
Bis 3 ½ Zimmer                       377.20                  426.40
Bis 4 ½ Zimmer                       450.80                  509.60
Bis 5 ½ Zimmer                       524.40                  592.80
Bis 6 ½ Zimmer                       598.00                  676.00
Art. 11  Beschränkte Familienpauschale
Erwachsene                         92.00                  104.00
Kinder                         46.00                   52.00

 

Weitere Informationen finden Sie unter Gesetze Nr. 830 und 830.1.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns, Sie in der Ferienregion Lenzerheide begrüssen zu können.


Sonnige Grüsse                                                                                         Lantsch/Lenz, Ende Juni 2015

Gemeinde Lantsch/Lenz und Lantsch/Lenz Tourismus