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Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Allgemeine Mitteilungen aus der Gemeinde Lantsch/Lenz

Ab 01. Mai ist das Begehen und Befahren der Felder verboten

Begehen und Befahren der Felder verboten

Gemäss Art. 30 der kommunalen Alp-, Weide- und Flurordnung ist das Begehen und Befahren der Felder für Unberechtigte vom 1. Mai bis zur letzten Abernte (ca. Oktober) verboten.

Wir bitten daher Einheimische, Gäste und auch Biker die Felder weder zu betreten noch zu befahren.

Gestützt auf das Polizeigesetz der Gemeinde Lantsch/Lenz dürfen Hunde auf dem ganzen Gemeindegebiet nicht ohne Aufsicht laufen gelassen werden. Die Hundehalter stellen sicher, dass Mensch und Tier durch die Hunde in keiner Art und Weise gefährdet oder belästigt werden. Hundehalter und Hundeführende haben dafür zu sorgen, dass der Kot ihrer Hunde auf öffentlichem und privatem Grund Dritter (u.a. landwirtschaftlich genutztem Land), unverzüglich und ordnungsgemäss in die Robidog-Kehrichteimer entsorgt wird.  

Gefahr für Kühe und Lebensmittel

Hunde können mit dem Parasiten «Neospora caninum» befallen sein. Wird nun infizierter Hundekot von Milchkühen über infiziertes Futter von Äckern und Wiesen aufgenommen, kann dies zu Unfruchtbarkeit, Fehl- und Totgeburten führen. Dieses Sterben von Kälbern kann verhindert werden, wenn die Bestimmungen eingehalten werden.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Bestimmungen der Alp-, Weide- und Flurordnung sowie des Polizeigesetzes der Gemeinde Lantsch/Lenz verletzt oder darauf gestützte Anordnungen missachtet, wird mit einer Busse bestraft.

Wir danken für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Ihren Beitrag zum Wohl der Tiere und der Landwirtschaft.

Gemeindevorstand Lantsch/Lenz