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Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Allgemeine Mitteilungen aus der Gemeinde Lantsch/Lenz

Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss Ortsplanung

Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 17. März 2020 mit Beschluss Nr. 216 in Anwendung von Art. 49 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die an der Gemeindeversammlung vom 27. März 2019 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung mit nachfolgend erwähnten Bedingungen und Auflagen genehmigt.

Gegenstand:

  • Ortsplanungsteilrevision Biathlon Arena Lenzerheide 2018

Genehmigte Planungsmittel

  • Teilrevision Baugesetz
  • Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000 Biathlon Arena Lenzerheide 2018
  • Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Biathlon Arena Lenzerheide 2018

Zur Information

  • Planungs- und Mitwirkungsbericht mit Beilagen und Anhängen

Bedingungen und Auflagen

  • Die Genehmigung der Zone für Bewegungs- und Trainingsparcours bildet kein Präjudiz für die Bewilligung der im Zusammenhang mit dieser Zone stehenden nachteiligen Nutzungen im Wald.
  • Während der Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit des Auerhuhns (April-Juli) dürfen im Gebiet der Südwestschlaufe der Rollskibahn keine Veranstaltungen mit örtlichem Besucheraufkommen durchgeführt werden.
  • Die Betriebszeiten der Rollskibahn sind auf die Tagesstunden zu beschränken. Eine Beleuchtung der Strecke ist nicht erlaubt.
  • Die Wanderwege und Bikerouten sind räumlich von der Rollskibahn zu trennen.
  • Die im Fachgutachten Umwelt definierten Massnahmen (Rückbau Moorplanie, Wasserversorgung Moor) sind innert zwei Jahren ab Rechtskraft des Genehmigungsbeschlusses umzusetzen)
  • Die im Fachgutachten Umwelt definierten Massnahmen zur Reduktion der nachteiligen Auswirkungen der Rollskibahn sowie die erforderlich werdenden Schutz- und Wiederherstellungsmassnahmen sind umzusetzen.
  • Im Rahmen des BAB-Verfahrens ist ein Konzept zur optimierten Bewirtschaftung der Pufferzonen einzureichen.
  • Im Rahmen des BAB-Verfahrens ist ein Konzept zur Erfolgskontrolle bez. Arten- und Biotopschutzmassnahmen einzureichen.

Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss (RB) liegen ab Freitag, 27. März 2020, auf der Gemeindekanzlei Lantsch/Lenz auf und können auf telefonische Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 081 659 01 01). Der vollständige Regierungsbeschluss ist zudem auf der Webseite der Gemeinde unter www.lantsch-lenz.ch einsehbar.

Gegen die im vollständigen Regierungsbeschluss enthaltenen Auflagen kann innert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum, gestützt auf Art. 102 Abs. 1 KRG und nach Massgabe des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) beim Verwaltungs­gericht Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7001 Chur, Beschwerde erhoben werden.

Lantsch/Lenz, 20. März 2020                                         Der Gemeindevorstand

pdfRegierungsbeschluss