Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss Ortsplanung "Biathlonzentrum Bual"
Gemeinde Lantsch/Lenz - Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss Ortsplanung
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 28. Februar 2023 mit Beschluss Nr. 176 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 26. September 2022 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt, welche folgende Unterlagen umfasst:
- Teilrevision Baugesetz (Art. 11e, 11f, 12, 15 und 30b)
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Biathlonzentrum Bual
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Biathlonzentrum Bual
Weiter hat die Regierung am 28. Februar 2023 mit Beschluss Nr. 176 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die vom Gemeindevorstand an der Sitzung vom 28. September 2022 beschlossene Arealplanung genehmigt, welche folgende Unterlagen umfasst:
- Arealplan 1:2000 Biathlonzentrum Bual
- Arealplanvorschriften Biathlonzentrum Bual
Die Genehmigung der Teilrevision der Ortsplanung erfolgt mit folgenden Hinweisen, Auflagen und Anweisungen:
a) Der Projektträgerschaft wird empfohlen, im Benehmen mit der Gemeinde den Parc Ela mit einer Nachhaltigkeitsbeurteilung zu beauftragen.
b) Das Amt für Raumentwicklung wird angewiesen, zusammen mit der Gemeinde Lärmschutzmassnahmen für das Alpgebäude (Assek. Nr. 133H) zu prüfen. Alternativ könnte auch eine Integration des Gebäudes in den Biathlonbetrieb näher untersucht werden.
c) Beim Wohnhaus (Assek. Nr. 50B) ist unter Berücksichtigung von gewährten Erleichterungen jederzeit der Immissionsgrenzwert der Empfindlichkeitsstufe ES III einzuhalten.
d) Der Betrieb der Beschneiungsanlage (Propellerkanonen bei Zapfstellen) ist in der Nacht (21:00 – 07:00 Uhr) auf maximal 160 Stunden pro Saison zu begrenzen.
e) Die Beschallung bei (Gross-)Veranstaltungen ist so zu betreiben, dass diese bei Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen zu keiner Überschreitung des Planungswertes bzw. zu höchstens geringfügigen Störungen führt (Art. 7 LSV).
f) Im südlichen Bereich zwischen Munter und Plang digls Bovs ist auf den Überflug mit jeglichen Fluggeräten (Drohnen, Helikopter, etc.) zu verzichten.
g) Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass die ausgeschiedenen Loipenbereiche im südlichen Bereich Clois-Plang digls Bovs während Anlässen nicht verlassen werden.
h) Die Besucherlenkung innerhalb der Waldflächen ist vor der ersten Grossveranstaltung mit dem Forstdienst vor Ort zu besprechen.
Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei auf und können eingesehen werden. Gegen die darin enthaltenen Auflagen und Anweisungen kann innert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum gestützt auf Art. 102 Abs. 1 KRG und nach Massgabe des kant. Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) beim Verwaltungsgericht Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7001 Chur, Beschwerde erhoben werden.
Lantsch/Lenz, den 15.03.2023 Der Gemeindevorstand