Beschwerdeauflage Ortsplanung
Gemeinde Lantsch/Lenz Beschwerdeauflage Ortsplanung
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 27. März 2019 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand:
- Teilrevision Ortsplanung „Biathlon Arena Lenzerheide 2018“
Auflageakten:
- Teilrevision Baugesetz
- Teilrevision Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000
- Teilrevision Genereller Erschliessungsplan 1:2'000
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist:
- 30 Tage ab Publikation vom 31. Mai 2019
Auflageort/-zeit:
- Gemeindekanzlei Lantsch/Lenz, während den üblichen offiziellen Öffnungszeiten.
Planungsbeschwerden:
- Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Teilrevision der Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen:
- Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Lantsch/Lenz 31.05.2019 Der Gemeindevorstand Lantsch/Lenz