Beschwerdeauflage Ortsplanung
Gemeinde Lantsch/Lenz
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 31. März 2022 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung Genereller Erschliessungsplan 1:2000 «Biathlon Arena Lenzerheide 2018» mit Streichung der Südschlaufe statt.
Gegenstand:
- Teilrevision Ortsplanung
Auflageakten:
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist:
- 30 Tage (vom 12.05.2022 bis 13.06.2022)
Auflageort/-zeit:
- Gemeindekanzlei Lantsch/Lenz, während den üblichen offiziellen Öffnungszeiten von 08.30-11.00 und 14.30-17.00 Uhr.
Planungsbeschwerden:
- Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Teilrevision der Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen:
- Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Lantsch/Lenz 05.05.2022 Der Gemeindevorstand Lantsch/Lenz