Beschwerdeauflage Ortsplanung
Gemeinde Lantsch/Lenz
Teilrevision der Ortsplanung sowie Arealplanung Biathlonzentrum Bual
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Lantsch/Lenz am 26.09.2022 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung sowie die vom Gemeindevorstand am 28.09.2022 beschlossene Arealplanung statt.
Gegenstand:
- Teilrevision der Ortsplanung sowie Arealplanung Biathlonzentrum Bual
Auflageakten:
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2’000
- Genereller Erschliessungsplan 1:2'000
- Änderungsdokument Baugesetz
- Arealplan 1:2’000
- Arealplanvorschriften
Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
- Umweltbericht
Auflagefrist:
-
07.10.2022 bis 06.11.2022 (30 Tage)
Auflageort/-zeit:
- Gemeindekanzlei Lantsch/Lenz, während den üblichen offiziellen Öffnungszeiten von 08.30-11.00 und 14.30-17.00 Uhr.
Änderungen nach öffentlicher Auflage:
- Textliche Anpassung an Arealplanvorschriften Art. 8 Abs. 4
Planungsbeschwerden:
- Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen:
-
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Lantsch/Lenz 07.10.2022 Der Gemeindevorstand Lantsch/Lenz