Beschwerdeauflage Ortsplanung
Teilrevision Waldabstandslinie Hotel Sarain
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die vom Gemeindevorstand am 15. März 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt. Dabei handelt es sich um eine Planänderung von untergeordneter Bedeutung gemäss Art. 48 Abs. 3 KRG.
Gegenstand: Teilrevision Waldabstandslinie Hotel Sarain
Auflageakten:
- Zonenplan 1:2000
Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist: 24.03.2023 bis 24.04.2023 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Lantsch/Lenz, den 15. März 2023 Der Gemeindevorstand Lantsch/Lenz