Beschwerdeauflage Ortsplanung - Teilrevision Surveglias
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Lantsch/Lenz am 25. September 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand: Teilrevision Surveglias
Auflageakten:
- Zonenplan 1:1'000
- Baugesetz Teilrevision
Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist: 20. Oktober bis 20. November 2023 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Canzloia communala Lantsch, Voia Principala 90, während der Öffnungszeiten und www.lantsch-lenz.ch
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Planungs- und Mitwirkungsbericht mit Beilagen
Baugesetz Teilrevision
Zonenplan M. 1:1000
Lantsch/Lenz, den 17. Oktober 2023 Der Gemeindevorstand