Betreten und Befahren der Felder verboten
Gemäss Art. 30 der kommunalen Alp-, Weide- und Flurordnung ist das Begehen und Befahren der Felder für Unberechtigte vom 1. Mai bis zur letzten Abernte (ca. Oktober) verboten.
Wir bitten daher Einheimische und Gäste, Erwachsene und Kinder, und auch Biker die Felder weder zu betreten noch zu befahren.
Gestützt auf das Polizeigesetz der Gemeinde Lantsch/Lenz dürfen Hunde auf dem ganzen Gemeindegebiet nicht ohne Aufsicht laufen gelassen werden. Hundebesitzer stellen demnach sicher, dass ihre Hunde auch auf landwirtschaftlich genutztem Land nicht frei herumlaufen. Hundekot ist auf dem gesamten Gemeindegebiet (öffentlicher und privater Grund) durch die Hundehalter unverzüglich zu beseitigen und in die Robidog-Kehrichteimer zu entsorgen. Hundespielzeug und Wurfstöcke nicht in Felder werfen und zudem sicherstellen, dass diese nicht überall liegengelassen werden.
Wir danken für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Widerhandlungen werden gemäss kommunalen Gesetzen geahndet.
Gemeindevorstand Lantsch/Lenz