Einschränkung Feuerwerke 1. August 2021
Gemäss Polizeigesetz (Art. 10) ist keine Bewilligung für das übliche Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel und am Nationalfeiertag (1. August) erforderlich. Der Gemeindevorstand kann jedoch das Feuern im Freien sowie das Abbrennen von Feuerwerk, Knallkörpern und dergleichen sowohl generell, wie auch zeitlich und örtlich beschränkt verbieten.
Der Gemeindevorstand macht davon Gebrauch und hat für den 1. August 2021 folgendes beschlossen:
- Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) wird am 1. August örtlich und zeitlich auf den Parkplatz Foppa bis um 24:00 Uhr beschränkt.
- Von diesem Feuerwerksverbot ausgenommen sind Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, Vulkane, Fackeln, Höhenfeuer.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist allgemein verboten.
- Auf dem Schulhausplatz und Sportplatz ist das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art verboten.
- Vorbehalten bleiben kurzfristige Verbote aufgrund übergeordneter Bestimmungen (Waldbrandgefahr)
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Lantsch/Lenz, 15. Juli 2021 Der Gemeindevorstand