Skip to main content

Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Allgemeine Mitteilungen aus der Gemeinde Lantsch/Lenz

Fahrverbot auf Güter- und Waldstrassen

Fahrverbot auf Güter- und Waldstrassen

Gemäss Verordnung über das Befahren der Güter- und Waldstrassen mit Motorfahrzeugen (2001, Art. 1) ist der Motorfahrzeugverkehr auf den nachstehend aufgeführten Güter- und
Waldstrassen und demzufolge das Abstellen/Parkieren der Fahrzeuge bei und auf den genannten Strassen in der Gemeinde Lantsch/Lenz verboten.

Güterstrassen:
 Malers-Zurteil
 Delisch
 Las Giassas
 Nos
 Baselgia Viglia
 Sozas

Waldstrassen:
 Gôt Stgoira - Sanaspans
 Bots la Lenna
 Fraiza
 Runcalatsch
 Seznas (ab Barbatschauns)
 Bual
 Tgoma
 Martschignaun

Bitte die Signalisation beachten. Das unberechtigte Befahren von Güter- und Waldstrassen wird mit CHF 100.00 geahndet. Sollten Sie eine Ausnahmebewilligung benötigen, können Sie diese in der Gemeindeverwaltung bestellen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Lantsch/Lenz, 05. August 2021                               Die Gemeindeverwaltung