Skip to main content

Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Allgemeine Mitteilungen aus der Gemeinde Lantsch/Lenz

Illegales Deponieren von Grüngut und Baumaterial im Wald

Illegales Deponieren von Grüngut und Baumaterial im Wald

Leider musste vermehrt festgestellt werden, dass Grüngut und Material im Waldbereich verbotenerweise entsorgt wird. Laut Abfallgesetz und Ausführungsbestimmungen zum Abfallgesetz ist das Ablagern oder Vergraben von Abfällen aller Art auf öffentlichem oder privatem Grund ohne entsprechende Bewilligung verboten.

Folgende Möglichkeiten stehen für die Entsorgung von Grüngut und Baumaterial zur Verfügung:

Die Annahme von Grüngut (Rasenschnitt, Gartenabraum, Laub, Äste, etc.) bei Kleinkunden (Privathaushalte) erfolgt ausschliesslich beim Werkhof in Lantsch/Lenz während den offiziellen Öffnungszeiten . Bei Kleinmengen bis max. 0.5 m³ wird keine Gebühr verrechnet. Ab 0.5 m³ beträgt der Ansatz CHF 17.00 pro m³. Bei einer Mindestmenge von 1 m³ bieten wir einen Abholservice an. Die Einwohner/Gäste können beim Werkhofleiter, Telefon 079 635 00 18, den Abholauftrag anmelden. Der Preis für den Abholservice beträgt CHF 33.00 pro m³.

Grosslieferanten (Hauswarte, Verwaltungen) können ihr Grünmaterial auf den Grüngutsammelplatz Canius, Lenzerheide, liefern. Für den Eintritt in den Platz muss beim Gemeindewerkhof Lenzerheide, Telefon 081 385 21 65, ein eigener Schlüssel beantragt werden. Die Verrechnung der angelieferten Mengen erfolgt über die Gemeinde Vaz/Obervaz.

Bauabfälle sind nach den Vorschriften des Bundes und den Anordnungen des Kantons zu entsorgen. Sie müssen auf der Baustelle oder auf bewilligten Sammel- und Sortierplätzen nach Abfallarten getrennt werden. Bauabfälle, die nicht bereits auf der Baustelle sortiert wurden, sind von der Inhaberin bzw. dem Inhaber auf eigene Kosten auf einen bewilligten Sammel- und Sortierplatz zu transportieren. Unverschmutztes Aushub- und Abraummaterial ist vom Verursacher auf eigene Kosten direkt der Verwertung oder einer bewilligten Inertstoffdeponie bzw. Materialablagerung zuzuführen.

Wir ersuchen Sie die Vorschriften für die Deponierung von Grüngut und Bauabfall einzuhalten und danken für Ihr Verständnis.

Lantsch/Lenz, 17.08.2016               Gemeindevorstand Lantsch/Lenz