Individuelle Prämienverbilligung Krankenversicherung (IPV) 2019
Familien und Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen. Die Prämienverbilligung wird direkt an die Krankenkassen ausbezahlt und via Prämienrechnung verrechnet.
Personen, welche bis zum 31.12.2018 eine IPV erhalten haben und keine Veränderungen bezüglich der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aufweisen, erhalten in der Regel auch fürs 2019 eine Teilvorschussleistung. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA) hat diese Personen neulich direkt angeschrieben. Nach Vorliegen der Steuerveranlagung 2018 wird der Anspruch 2019 definitiv berechnet und verfügt.
Alle übrigen Personen müssen sich für den Bezug der Prämienverbilligung 2019 anmelden. Die Anmeldeformulare und Wegleitungen sind auf www.sva.gr.ch – Online-Schalter – IPV verfügbar oder können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass die komplett ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulare zusammen mit Kopie der Krankenkassenpolice (KVG) und den übrigen Beilagen bei der Gemeindeverwaltung Lantsch/Lenz (nicht bei SVA) bis spätestens 31.12.2019 eingereicht werden müssen, danach verwirkt der Anspruch.
AHV-Zweigstelle Lantsch/Lenz