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Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Allgemeine Mitteilungen aus der Gemeinde Lantsch/Lenz

Informationen Gemeinde Lantsch/Lenz zum Coronavirus Nr. 1/26.03.2020

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner und liebe Gäste

Wir alle werden zeitnah und ausführlich über die Massnahmen des Bundes und die Entwicklung der ausserordentlichen Situation weltweit und insbesondere auch in der Schweiz informiert. Die allgemein gültigen Verhaltensregeln sind bekannt. Trotzdem ist es dem Gemeindevorstand ein grosses Anliegen, Sie über die auf gemeindeebene relevanten Entwicklungen und Massnahmen zu informieren.

Besorgungsdienst

Die Gemeinde Lantsch/Lenz hat einen Besorgungsdienst aufgebaut. Wer zu einer Risikogruppe gehört oder unter Quarantäne steht, kann ab sofort Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs unter Telefon Nr. 081 681 11 60 täglich bis um 09.00 Uhr im Volg-Laden Lantsch/Lenz bestellen. Freiwillige Helfer der Gemeinde übernehmen dann gleichentags die Lieferung der bestellten Ware bis zur Haustüre. Für die Abholung von dringend benötigten Medikamenten melden Sie sich unter Telefon 079 323 01 40.

Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie jederzeit anrufen. Während den Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei erreichen Sie uns unter Telefon 081 659 01 01, ansonsten unter Telefon 079 323 01 40.

Gemeindekanzlei

Die Gemeindekanzlei ist offen.

Informationsveranstaltung Schulsprache

Die Informationsveranstaltung vom 02. April 2020 wird aufgrund der von Bund und Kanton verordneten Massnahmen abgesagt.

Spielplatz, Schulhausplatz

Wir bitten Sie die Hygiene- und Abstandsregeln auch auf dem Spiel- und Schulhausplatz einzuhalten.

Generelles Feuerverbot

Auf dem ganzen Kantonsgebiet gilt ab dem 25. März 2020 bis auf Widerruf ein generelles Feuerverbot. Davon ausgenommen ist der Siedlungsraum, sofern ein Waldabstand von 50 Metern eingehalten werden kann. Unter das Feuerverbot fallen auch alle bewilligten Feuerstellen.

Abfallentsorgung

Bitte suchen Sie die Sammelstelle im Werkhof nur auf, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gelagert werden.

Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten. Die kommunale Sammlung von Kehricht und Grüngut aus Privathaushalten ist weiterhin gewährleistet. 

In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden (Ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sie sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.

Erfassung des Fachpersonals aus dem Pflegebereich

Die Regierung hat beschlossen, dass alle Personen, welche einen Beruf aus dem Pflegebereich erlernt haben, jedoch nicht auf diesem Beruf tätig sind und nicht der Risikogruppe angehören, sich melden müssen. Dazu ist auf der Internetseite www.gr.ch/coronavirus unter "Graubünden HILFT" ein Meldeformular aufgeschaltet.

Wir danken allen für die Einhaltung der von Bund und Kanton angeordneten Massnahmen.

Lantsch/Lenz, 26. März 2020

Der Gemeindevorstand 

Weitere Infos:

www.lantsch-lenz.ch

www.gr.ch/coronavirus