Mobile Heizungen im Freien - vignettenpflichtig
Laut den Energievorschriften des Kantons Graubünden (Amt für Energie und Verkehr) ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Unter mobile Heizungen im Freien fallen insbesondere Heizpilze, Heizungsanlagen für Festzelte sowie Wärme- und Infrarotstrahler. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer beziehungsweise mehreren Vignetten versehen sein.
In Lantsch/Lenz ist für die Herausgabe der Vignetten die Gemeinde zuständig. Es gibt verschiedene Varianten für den Erhalt einer Vignette. Bei der Gemeindeverwaltung ist ein entsprechendes Merkblatt erhältlich oder unter www.lantsch-lenz.ch abrufbar. Im Falle einer Nichtbeachtung der Vignettenpflicht ist die Gemeinde befugt, Sanktionen zu ergreifen, beziehungsweise Bussen auszusprechen. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Lantsch/Lenz, 13. September 2022 Die Geschäftsleitung