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Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Allgemeine Mitteilungen aus der Gemeinde Lantsch/Lenz

Mobile Heizungen im Freien - vignettenpflichtig

Laut den Energievorschriften des Kantons Graubünden (Amt für Energie und Verkehr) ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird.  Unter mobile Heizungen im Freien fallen insbesondere Heizpilze, Heizungsanlagen für Festzelte sowie Wärme- und Infrarotstrahler. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer beziehungsweise mehreren Vignetten versehen sein.

In Lantsch/Lenz ist für die Herausgabe der Vignetten die Gemeinde zuständig. Es gibt verschiedene Varianten für den Erhalt einer Vignette. Bei der Gemeindeverwaltung ist ein entsprechendes Merkblatt erhältlich oder unter www.lantsch-lenz.ch abrufbar. Im Falle einer Nichtbeachtung der Vignettenpflicht ist die Gemeinde befugt, Sanktionen zu ergreifen, beziehungsweise Bussen auszusprechen. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Lantsch/Lenz, 13. September 2022                                              Die Geschäftsleitung