Öffentliche Auflage Waldentwicklungsplan
Öffentliche Auflage Waldentwicklungsplan der fünf Waldregionen
Herrschaft/Prättigau/Davos, Rheintal/Schanfigg, Surselva, Mittelbünden/Moesano, Südbünden
Gestützt auf Art. 38 des kantonalen Waldgesetzes liegen die Waldentwicklungspläne der fünf Regionen Herrschaft/Prättigau/Davos, Rheintal/Schanfigg, Surselva, Mittelbünden/Moesano, Südbünden vom 12. März 2018 bis am 11. April 2018 zur Einsicht auf.
Auflageort |
Die Auflage erfolgt in den Auflagelokalen der Gemeinden und beim Amt für Wald und Naturgefahren, Loëstrasse 14, Chur. Bei der Gemeinde Lantsch/Lenz ist eine Einsichtnahme während folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag von 8.30 – 11.00 und 14.30 –17.00 Uhr. |
Auflagedokumente |
Die Auflagedokumente sind auch auf der Internetseite www.wep.gr.ch unter „Dokumente“ einsehbar. |
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen |
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen der Bevölkerung sowie interessierter Kreise können bis spätestens am 11. April 2018 dem Amt für Wald und Naturgefahren, Loëstrasse 14, 7000 Chur eingereicht werden. |
Chur, 9. März 2018 |
Amt für Wald und Naturgefahren |
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