Teilweise Aufhebung des absoluten Feuerverbots in Siedlungsgebiet
Das absolute Feuerverbot wird im Siedlungsgebiet teilweise aufgehoben
Infolge der vergangenen Regenfälle hat sich die Brandgefahr in Lantsch/Lenz ein wenig entschärft. Aus diesem Grund wird das Feuerverbot wie folgt gelockert:
Im Siedlungsgebiet ist das Grillieren im Freien auf Privatgrund gestattet.
Im übrigen Siedlungsgebiet bleibt das absolute Feuerverbot auf öffentlichem Grund bis auf Widerruf bestehen.
Aufgrund der lokalen Gegebenheiten, und in Abweichung der kantonalen Vorschriften, gilt in der Gemeinde Lantsch/Lenz im Wald und in Waldesnähe nach wie vor ein absolutes Feuerverbot.
Es ist verboten im Freien Feuer zu entfachen. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nicht achtlos weggeworfen werden. Sämtliche Grillstellen im Wald und in Waldesnähe dürfen nicht benutzt werden.
Wir bitten Sie, dieses Feuerverbot strikte einzuhalten und danken für Ihr Verständnis.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.wald.gr.ch - Waldbrandgefahr.
Der Gemeindevorstand
Lantsch/Lenz, 06. September 2022