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Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Allgemeine Mitteilungen aus der Gemeinde Lantsch/Lenz

Teilweise Aufhebung des absoluten Feuerverbots in Siedlungsgebiet

Das absolute Feuerverbot wird im Siedlungsgebiet teilweise aufgehoben 

 Bild Streichholz  Kein Feuer machen             

Infolge der vergangenen Regenfälle hat sich die Brandgefahr in Lantsch/Lenz ein wenig entschärft. Aus diesem Grund wird das Feuerverbot wie folgt gelockert:

Im Siedlungsgebiet ist das Grillieren im Freien auf Privatgrund gestattet.

Im übrigen Siedlungsgebiet bleibt das absolute Feuerverbot auf öffentlichem Grund bis auf Widerruf bestehen.

Aufgrund der lokalen Gegebenheiten, und in Abweichung der kantonalen Vorschriften, gilt in der Gemeinde Lantsch/Lenz im Wald und in Waldesnähe nach wie vor ein absolutes Feuerverbot.

Es ist verboten im Freien Feuer zu entfachen. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nicht achtlos weggeworfen werden. Sämtliche Grillstellen im Wald und in Waldesnähe dürfen nicht benutzt werden.

Wir bitten Sie, dieses Feuerverbot strikte einzuhalten und danken für Ihr Verständnis.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.wald.gr.ch - Waldbrandgefahr.


Der Gemeindevorstand

Lantsch/Lenz, 06. September 2022