Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung 23.12.2022
Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung
1. Der Gemeindevorstand Lantsch/Lenz beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
Zone Parkieren verboten (Sig. 2.59.1 [Sig. 2.50])
Zusatztafel: Ausgenommen signalisierte und- / oder markierte Plätze
- Lantsch/Lenz, Voia da Brinzauls, Erweiterung ab dem Parkplatz Sudem Vischnanca
in Richtung Brienz bzw. bis zum Ortsende, 720.13 Brienzerstrasse
Signalstandorte:
2‘762‘995 1‘172‘063
2‘763‘001 1‘172‘072
2. Diese Massnahme soll der Sicherheit dienen. Die Zusatztafel «Aufhebung Parkieren verboten» am jetzigen Standort wird durch die Verkehrsteilnehmer teilweise falsch interpretiert. Oftmals beschleunigen Verkehrsteilnehmer Richtung Brienz/Brinzauls bereits innerorts das Tempo.
3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 14.12.2022 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Lantsch/Lenz eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
Lantsch/Lenz, 23.12.2022 Der Gemeindevorstand