Forstamt
Das Forstamt Lantsch/Lenz bildet zusammen mit dem Forstamt Vaz/Obervaz das Revierforstamt Obervaz/Lenz mit Sitz in Lenzerheide.
Revierforstamt Obervaz / Lenz Plam dil Roisch 2 7078 Lenzerheide |
Sandro Sutter |
Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden Region Mittelbünden/Moesano Veia Dalmeras 13 7450 Tiefencastel |
Claudia Bieler 081 257 50 25 www.wald-naturgefahren.gr.ch |
Die Waldfläche in der Gemeinde Lantsch/Lenz beträgt ca. 628 ha. Der jährliche Hiebsatz beträgt 1'800 Tfm.
Verordnung über das Befahren der Güter- und Waldstrassen mit Motorfahrzeugen
Pilzschutz beim Sammeln von Pilzen gilt es zu beachten.
Schweizer Arbeitsgemeinschaft für den Wald (AfW) |
Wir sind als Gast willkommen. Als Waldbesucherinnen und -besucher sind wir im Wald willkommen, je nach Ort und Zeit gelten aber zweckmässige Bestimmungen zum Beispiel bezüglich Naturschutz und Waldbrandgefahr. Wir befolgen sie. Wir geniessen die Ruhe und Langsamkeit. Im Wald gilt ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Für Fahrräder und Pferde gelten je nach Kanton unterschiedliche Bestimmungen. Wir halten uns daran. Wir bleiben auf den Wegen. Der Wald ist Lebensraum von Pflanzen und Tieren. Um diese nicht zu stören, nutzen wir die bestehenden Wege. Wir beschädigen und hinterlassen nichts. Der Wald mitsamt Bänken und anderen Einrichtungen sind fremdes Eigentum. Wir hinterlassen im Wald keinen Abfall und verletzen keine Bäume. Wir halten Hunde unter Kontrolle. Die Anwesenheit von Hunden bedeutet Stress und Gefahr für Wildtiere; deshalb gilt während der Brut- und Setzzeit meistenorts die Leinenpflicht. Wir riskieren nichts. Die Leine hilft jederzeit. Wir sammeln und pflücken mit Mass. Das Gesetz erlaubt das Sammeln von nicht geschützten Pflanzen, Pilzen, Früchten aber auch Ästen, Zapfen oder Nüssen im ortsüblichen Umfang. Wir beachten lokale Vorschriften und halten Mass. Wir achten auf die Forstarbeit. Waldpflege und -bewirtschaftung können Gefahren für Profis und Waldbesuchende bergen. Wir halten uns zwingend an Anweisungen und Absperrungen – auch am Wochenende. Wir respektieren die Nachtruhe im Wald. Besonders in der Dämmerung und nachts sind viele Tiere auf den Wald als ungestörten Lebensraum angewiesen. Wir verbleiben auf den Wegen und vermeiden Lärm und störendes Licht. Wir fragen nach, bevor wir etwas installieren. Grundsätzlich dürfen im Wald keine Bauten errichtet werden. Hütten, Ast-Sofas, Schanzen, Kurven und andere bleibende Einrichtungen dürfen nur mit Erlaubnis erstellt werden. Wir kontaktieren den Förster / die Försterin und die Waldeigentümerschaft. Wir sind uns der Gefahren in der Natur bewusst. Der Wald ist lebendige Natur. Wir hüten uns eigenverantwortlich vor möglichen Gefahren wie herunterfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen. Bei Gewitter und Sturm gehen wir nicht in den Wald. |